Die Stadt Heidenheim an der Brenz (Baden-Württemberg) ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite heidenheimerleben.de
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar: Videos Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos wird darauf geachtet, einen Untertitel anzubieten. Bilder Auf unserer Internetseite sind Bilder eingebunden, denen eventuell keine Alternativtexte zugeordnet wurden. PDF-Dateien Auf unserer Internetseite sind PDF-Dateien eingebunden, die aktuell nur teilweise barrierefrei sind. Die PDF-Dateien werden nach und nach überprüft und gemäß der Richtlinie für Barrierefreiheit überarbeitet. Ratsinformationssystem Auf unserer Internetseite ist ein Ratsinformationssystem integriert. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei. Onlineshop Auf unserer Internetseite ist ein Onlineshop integriert. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei. 2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 16.09.2021 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 5. April 2022 überprüft. 3. Rückmeldung und Kontaktangaben Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen: Stadtverwaltung Heidenheim Grabenstraße 15 89522 Heidenheim an der Brenz E-Mail-Adresse: rathaus@heidenheim.de Telefon: (0 73 21) 3 27-0 Fax: (0 73 21) 3 27-10 11 Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontakt-Formular senden. 4. Durchsetzungsverfahren Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die kommunale Behindertenbeauftragte wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung. Sollten unsere Bemühungen, die Seite barrierefrei zu erstellen, aus Ihrer Sicht nicht ausreichend sein und sind unsere Antworten auf Ihre Fragen aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden: Simone Fischer, Landes-Behindertenbeauftragte Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart E-Mail-Adresse: Poststelle@bfbmb.bwl.de Telefon: (07 11) 2 79 33 60 Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.