Die wichtigsten Infos von der Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite.
Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf ihrer Internet-Seite haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Städte und Gemeinden.
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht, wie barriere-frei eine Internet-Seite ist.
Was ist nicht barriere-frei?
Manche Inhalte sind noch nicht oder nur zum Teil barriere-frei.
So zum Beispiel Formulare, Dokumente, Videos ohne Unter-Titel, Bilder ohne Beschreibung oder andere Internet-Seiten, auf die ein Link führt.
Ein Link ist eine Verknüpfung zu einer anderen Internet-Seite.
Eine Barriere melden
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht verstehen, nicht lesen, nicht hören oder nicht bedienen? Dann sagen Sie uns das.
Wir helfen Ihnen.
So erreichen Sie uns
Stadtverwaltung Heidenheim
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
rathaus@heidenheim.de
(0 73 21) 3 27-0
(0 73 21) 3 27-10 11
Wir haben 4 Wochen Zeit, auf Ihre Nachricht zu antworten. Antworten wir Ihnen nicht oder helfen wir Ihnen nicht? Dann können Sie die Durchsetzungs-Stelle kontaktieren. Bei der Durchsetzungs-Stelle gibt es die Behinderten-Beauftragte vom Land Baden-Württemberg. Die Behinderten-Beauftragte hilft Menschen mit Behinderungen.
So erreichen Sie die Durchsetzungs-Stelle
Simone Fischer, Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle@bfbmb.bwl.de
(07 11) 2 79 33 60